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Inbetriebnahme und Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
Medizinprodukteherstellung, -betrieb und -kontrolle sind Maßnahmen, die gewährleisten, dass Medizinprodukte in Deutschland sicher produziert und nur gem. ihrer Entsprechung angewendet werden. Die Maßnahmen umfassen u.a. die Überwachung der Vorschriften zur Herstellung und Umgang mit Medizinprodukten sowie die Durchführung und Kennzeichnung der Messtechnischen Kontrolle (MTK) die Prüfung und Eintragung in das Medizinprüfbuch die Anzeige des Betriebs einer medizinischen bzw. einer nichtmedizinischen Röntgeneinrichtung die Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb oder wesentlichen Veränderung eines Störstrahlers die Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb oder wesentlichen Veränderung einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie, für Dentalröntgeneinrichtungen, oder zur Werkstoffprüfung.

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