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Wildursprung (Veterinärsleistung)

Der EfA-Dienst stellt drei Verwaltungsleistungen als Online-Formular zur Verfügung:

  1. Erlaubnis zur Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung beantragen. Der zuständigen Behörde muss ein Schulungsnachweis o. Ä. sowie ein gültiger Jahresjagdschein übermittelt werden.
  2. Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen. Jäger*innen benötigen Wildmarken und Wildursprungsscheine, um erlegte Tiere zur vorgeschriebenen amtlichen Trichinenuntersuchung anzumelden und zu kennzeichnen, wenn Sie das von Ihnen erlegte Wild als Lebensmittel verwenden/an andere abgeben wollen.
  3. Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen. Eine Trichinenprobe muss mit dem dazugehörigen Wildursprungsschein bei der zuständigen Behörde abgegeben werden und kann mit dem Onlinedienst elektronisch eingereicht werden.

Hinweis:
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