Wildursprung (Veterinärsleistung)
Der EfA-Dienst stellt drei Verwaltungsleistungen als Online-Formular zur Verfügung:
- Erlaubnis zur Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung beantragen. Der zuständigen Behörde muss ein Schulungsnachweis o. Ä. sowie ein gültiger Jahresjagdschein übermittelt werden.
- Wildursprungsscheine und Wildmarken beantragen. Jäger*innen benötigen Wildmarken und Wildursprungsscheine, um erlegte Tiere zur vorgeschriebenen amtlichen Trichinenuntersuchung anzumelden und zu kennzeichnen, wenn Sie das von Ihnen erlegte Wild als Lebensmittel verwenden/an andere abgeben wollen.
- Anmeldung zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen. Eine Trichinenprobe muss mit dem dazugehörigen Wildursprungsschein bei der zuständigen Behörde abgegeben werden und kann mit dem Onlinedienst elektronisch eingereicht werden.
Hinweis:
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