Ausfuhr von Medizinprodukten
Mit dem Online-Service können Hersteller von Medizinprodukten oder deren Bevollmächtigte digital die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates für Exportzwecke beantragen. Das Freiverkaufszertifikat bestätigt, dass der Hersteller oder Bevollmächtigte eine eingetragene Niederlassung in Deutschland hat bzw. dieses Produkt in Verkehr gebracht wurde und es in Länder außerhalb der EU exportiert werden kann.
Hinweis:
Dieses Produkt ist kein Cloud Service gemäß der CSP-AGB. Eine Bestellung kann ausschließlich über den Marktplatz für EfA-Leistungen auf Grundlage der dort geltenden AGB erfolgen.
Weitere Informationen zu dieser EfA-Leistung sind aktuell nur im Marktplatz für EfA-Leistungen einsehbar.
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