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Breitband-Portal – Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1-3, 6-8 TKG
Der Online-Dienst „Breitband-Portal“ der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz bildet die Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1-3, 6-8 Telekommunikationsgesetz (TKG) digital ab. Das „Breitband-Portal“ ermöglicht die digitale, medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung von Verwaltungsleistungen gemäß § 127 Abs. 1-3, 6-8 TKG. Auf Basis dieser als „Software-as-a-Service“-Anwendung (SaaS) bereitgestellten IT-Lösung werden Nutzerinnen und Nutzer sowohl im Rahmen der Antragstellung (auf Seiten der TK-Unternehmen) als auch im Prozess der Zustimmung (auf Seiten der Wegebaulastträger) Schritt für Schritt durch die Beantragung und Bescheidung der Verwaltungsleistung geführt. Rückfragen, Änderungen und die gesamte Kommunikation werden digital und medienbruchfrei über das Portal gesteuert.

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