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Hilfe für Anbieter des Cloud-Service-Portals der Deutschen Verwaltungscloud

Wenn Sie als Anbieter Ihre Services über das Cloud-Service-Portal bereitstellen möchten, finden Sie in diesem Abschnitt alle relevanten Informationen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Service erfolgreich einstellen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Außerdem stellen wir Ihnen hilfreiche Anleitungen und Tipps bereit, um die Zusammenarbeit mit der Deutschen Verwaltungscloud möglichst effektiv zu gestalten.

Wie stelle ich einen Cloud-Service in das Cloud-Service-Portal ein?

Die Einstellung von Services ist für alle öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB möglich. Trifft das für Ihre Organisation zu und Sie haben ein Cloud-Service, den Sie über das Cloud-Service-Portal allen Verwaltungen in Deutschland zugänglich machen wollen? Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Hilfecenter. Wir nehmen anschließend Kontakt mit Ihnen auf und leiten Sie gerne durch den Prozess.

Hinweis: Die von Ihnen angebotenen Services müssen bestimmten DVC-Standards entsprechen, um in das Cloud-Service-Portal aufgenommen werden zu können (siehe dazu auch Reifegradmodell).

Wie kann ich meine Software in der Deutschen Verwaltungscloud anbieten?

In der Deutschen Verwaltungscloud werden Cloud-Services für die Öffentliche Verwaltung angeboten. Als Softwarelieferant benötigen Sie daher zunächst einen Softwarebetreiber, der Ihre Software im Rahmen eines neu zu schaffenden Cloud-Services in der Deutschen Verwaltungscloud anbieten möchte.

Softwarebetreiber sind Cloud-Service-Anbieter, die Cloud-Services im SaaS-Modell bereitstellen. Softwarebetreiber können ausschließlich öffentliche Organisationen sein, die die Kriterien der CSP-AGBs (siehe §1.2 CSP-AGB) erfüllen. Als verwaltungsinterner Anbieter können Sie zusätzlich zur Rolle Softwarelieferant auch die Rolle eines Softwarebetreibers selbst einzunehmen.

Als verwaltungsexterner Softwarelieferant müssen Sie sich einen oder mehrere Softwarebetreiber aus der Öffentlichen Verwaltung suchen. Die Koordinierungsstelle der Deutschen Verwaltungscloud kann Sie bei der Kontaktaufnahme zu einem Softwarebetreiber aus der Öffentlichen Verwaltung unterstützen. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns über das Hilfecenter auf.

Sollte die von Ihnen angebotene Software und/oder der von Ihnen angebotene Support für die Software die Ausschreibung gewinnen, so kann es zum Vertragsschluss zwischen Ihnen (als Softwarelieferant) und dem Softwarebetreiber kommen.

Was passiert, wenn ein Kunde meinen Cloud-Service bestellt?

Wenn ein Kunde einen Cloud-Service über das Cloud-Service-Portal bestellt, bekommen Sie als Anbieter des Cloud-Services eine Bestellbenachrichtigung mit den Stammdaten des Kunden, der Produktbeschreibung, dem gewählten Preis, den konfigurierten Eigenschaften, den gültigen AGBs zum Zeitpunkt der Bestellung und den vertragsrelevanten Servicespezifischen Bedingungen. Anschließend bestätigen sie den Erhalt der Bestellung per Email (die E-Mail-Adresse wird Ihnen von den DVC-Losten genannt). Damit wird die Bestellung rechtskräftig. Zukünftig wird dieser Prozess automatisiert. Danach stellen Sie Ihrem neuen Kunden den Cloud-Service in der von ihnen genannten Bereitstellungszeit zur Verfügung.

Wo sehe ich den Status meiner eingegangenen Bestellung?

Unter dem Menüpunkt „Eingegangene Bestellungen“ finden Sie eine Übersicht aller Bestellungen, die bei Ihrer Organisation eingegangen sind. Den aktuellen Status jeder Bestellung können Sie der farbig hinterlegten Karte neben dem Bestelldatum entnehmen.

Die Bedeutungen der verschiedenen Bestellstatus:

  • Offen“: Die Bestellung ist gerade eingegangen und nichts weiteres ist bisher passiert.
  • Bestätigt durch Anbieter (DV)“, „Bestätigt durch Intermediär“, „Bestätigt durch Anbieter (UV)“: Sie oder govdigital arbeiten gerade an der Bestellung.
  • In Prüfung durch Anbieter (DV)“, „In Prüfung durch Intermediär (UV)“, „In Prüfung durch Anbieter (UV)“: Sie oder govdigital prüfen das Zustandekommen des Vertrags.
  • Bestellt“: Die Bestellung war erfolgreich und Sie stellen die bestellte Lösung nun bereit.
  • Abgelehnt durch Anbieter (DV)“, „Abgelehnt durch Intermediär“, „Abgelehnt durch Anbieter (UV)“: Die Bestellung war nicht erfolgreich und die bestellte Lösung wird nicht bereitgestellt. Bei Ablehnung durch Intermediär wird Ihnen die Begründung mitgeteilt. Bei Ablehnung durch Anbieter müssen Sie dem Kunden und Intermediär eine Begründung mitteilen.
  • Erklärung bestimmter Abkürzungen und Begriffe:

  • DV: Steht für Direktvertrag und spiegelt wider, in welchem Vertragsmodell die:der Kund:in bestellt hat.
  • UV: Steht für Umklappvertrag und spiegelt wider, in welchem Vertragsmodell die:der Kund:in bestellt hat.
  • Anbieter: Ihre Organisation, die den bestellten Cloud-Service bereitstellt und für seinen Betrieb, Support, Sicherheit und Konformität verantwortlich ist. Hierbei kann es sich sowohl um eine Behörde, eine Organisation der Öffentlichen Verwaltung oder einen IT-Dienstleister der Öffentlichen Verwaltung handeln.
  • Intermediär: Dies beschreibt die dritte Vertragspartei neben Kunde und Anbieter bei Bestellungen im Umklappmodell. Aktuell ist das ausschließlich govdigital, in Zukunft kommen jedoch weitere Intermediäre dazu. Im EfA-Marktplatz wird synonym der Begriff "Anbieter" (FITKO und govdigital) verwendet.
  • Wie stelle ich die Nutzung meines Cloud-Service in Rechnung?

    Das kommt auf das gewählte Vertragsmodell „Direktvertrag“ oder „Umklappvertrag“ an: Beim „Direktvertrag“ ist der Vertragspartner der Kunde des Cloud-Services und Empfänger der Rechnung. Beim „Umklappvertrag“ ist der Vertragspartner und Rechnungsempfänger der Intermediär (govdigital e.G.), die wiederum dem Kunden des Cloud-Services eine Rechnung stellt. Die Rechnungen werden derzeit außerhalb des Cloud-Service-Portals versendet. Zukünftig wird dieser Prozess automatisiert.