Wichtige Informationen:
Sie sind Kund:in oder Anbieter:in des ehemaligen Cloud-Service-Portals der DVC?
Alle Informationen finden Sie ab sofort im Hilfebereich des Marktplatz Deutschland Digital (externer Link)
Allgemeine Fragen
DVC-konforme Cloud-Services sind digitale Produkte, die den speziellen Ansprüchen von Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene gerecht werden. Es gibt verschiedene Anbieter, Portfoliokategorien und Servicearten, darunter
- Infrastructure-as-a-Service (IaaS)
- Platform-as-a-Service (PaaS) und
- Software-as-a-Service (SaaS).
DVC-konforme Cloud-Services müssen bestimmten DVC-Kriterien entsprechen und werden Verwaltungen und ihren öffentlichen IT-Dienstleistern in Bund, Ländern und Kommunen über zwei verschiedene Vertragsmodelle angeboten (siehe Hilfebereich: „Welche Vertragsmodelle zum Bestellen von DVC-konformen Cloud-Services gibt es?“). Die Qualität der DVC-konformen Cloud-Services wird durch das Reifegradmodell der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) festgelegt.
Mit dem Programm DVC 2.0 konkretisiert die Deutsche Verwaltungscloud ihre strategischen Ziele und beschleunigt die digitale Cloud-Transformation der öffentlichen Verwaltung.
Im Mittelpunkt stehen vier zentrale Zielrichtungen:
- Digitale Souveränität durch eine leistungsfähige Cloud-Infrastruktur sichern
Die DVC baut eine sichere, skalierbare und interoperable föderale Multi-Cloud-Infrastruktur auf. Sie dient als Basisangebot für Entwicklung und Betrieb von Fachverfahren und digitalen Diensten in Bund, Ländern und Kommunen – im Einklang mit den Architektur- und Sicherheitsvorgaben des Deutschland-Stacks. - Angebot und Nachfrage gezielt bündeln
Das Service-Portfolio wird bedarfsorientiert weiterentwickelt und schafft Transparenz über verfügbare Leistungen, Preismodelle und Beschaffungsoptionen.
Ein strategisches Portfoliomanagement sorgt dafür, dass relevante Services mit tragfähigem Geschäftsmodell priorisiert und gegebenenfalls durch Anschubfinanzierungen unterstützt werden. - Nutzung vereinfachen und Marktdurchdringung beschleunigen
Behörden sollen souveräne Cloud-Services einfach, rechtssicher und effizient beziehen können. Klare Standards, nutzerfreundliche Prozesse und transparente Rahmenbedingungen erleichtern den Zugang.
Gezielte Anreize – etwa die kostenfreie Nutzung ausgewählter Basisdienste – können die breite Übernahme fördern. - Föderale Zusammenarbeit systematisch stärken
Die DVC vertieft das föderale IT-Zusammenarbeitsmodell.
Standardisierte Betriebsmodelle, gemeinsam genutzte Basiskomponenten und verbindliche Kooperationsstrukturen bündeln Kapazitäten und schaffen Effizienz, Sicherheit und Flexibilität für alle Ebenen der Verwaltung.
Nach der kostenfreien Registrierung auf dem Marktplatz Deutschland Digital sind die Kosten für jeden Service transparent einsehbar. Für Sie als Kunde entstehen weder im Umklapp- noch im Direktvertragsmodell oder für die Nutzung des Marktplatz Deutschland Digital zum aktuellen Zeitpunkt zusätzliche Gebühren. Die im Warenkorb ausgewiesenen Preise entsprechen dem tatsächlichen Endpreis.
Der Shop des MDD nutzt das Cloud-Service-Portal (CSP) der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) als technische Grundlage. Alle ehemaligen Bestandteile des Cloud-Service-Portals (CSP) der DVC sind daher ab sofort im Marktplatz Deutschland Digital (externer Link) zu finden. Dazu zählen Produkte sowie dazugehörige Funktionalitäten, der Bereich “Ihr Konto” (mit Anmeldung, Übersicht, persönliches Profil, Rollen, Bestellungen) und der Warenkorb mit Produktkonfiguration und Bestellprozess. Bestehende Zugänge, Daten, Verträge und Prozesse bleiben erhalten. Ein aktives Handeln ist nicht erforderlich.
Auch für Such-, Anmelde- oder Bestellprozesse ändert sich daher nichts. Der Login sowie die ausführliche Beschreibung der erhältlichen Cloud-Services erfolgen nun auf der externen Website des Marktplatz Deutschland Digital (externer Link). Ggf. ist es daher auch notwendig, Lesezeichen in ihrem Browser zu aktualisieren.
Hilfe für Kund:innen
Ab sofort werden alle DVC-konformen Cloud-Services über den Marktplatz Deutschland Digital (externer Link) bereitgestellt. Dort können Sie sich registrieren und alle verfügbaren DVC-konformen Cloud-Services einsehen sowie bestellen.
Der Marktplatz Deutschland Digital bietet aktuell zwei Vertragsmodelle für die Bestellung von DVC-konformen Cloud-Services an:
- Direktvertrag: Die / der Kund:in geht nach der Bestellung einen Vertrag direkt mit der / dem Anbieter:in ein. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die / der Kund:in eine Inhouse-Beziehung gemäß § 108 GWB zur / zum Anbieter:in hat. Darüber hinaus ist ein Direktvertrag bei unentgeltlichen Services sowie bei Unterschreiten bestimmter vergaberechtlicher Wertgrenzen („Bagatellgrenzen“) möglich.
- Umklappvertrag: Ein Umklappvertrag ist möglich, wenn sowohl Anbieter:in als auch Kund:in jeweils eine Inhouse-Beziehung gemäß § 108 GWB zur govdigital eG haben. Die Inhouse-Beziehung kann dabei auch mittelbar in Form einer „Inhouse-Kette“ bestehen, z. B. vermittelt über einen öffentlichen IT-Dienstleister.
Bitte beachten Sie zu den Vertragsmodellen auch die jeweiligen Begriffsbestimmungen in den Cloud-Service-AGB (externer Link) des Marktplatzes Deutschland Digital. Eine Übersicht über mittelbare und unmittelbare Inhouse-Verhältnisse und die regionale Abdeckung der govdigital bis in die Kommunen finden Sie auf der Seite der govdigital (externer Link).
Über die o.g. Voraussetzungen hinaus kann der Anbieter ergänzende Beschränkungen des Kundenkreises je Vertragsmodell im jeweiligen Service-Offering vornehmen (siehe entsprechendes Feld „Kundenkreis“). Der Anbieter muss sicherstellen, dass er berechtigt ist, die Leistungen dem definierten Kundenkreis bereitzustellen (siehe Ziffer 6.2 Cloud-Service-AGB (externer Link) des Marktplatzes Deutschland Digital).
Weitere Fragen und Antworten finden Sie im Hilfebereich des Marktplatz Deutschland Digital (externer Link).
Voraussetzung für eine Bestellung im Marktplatz Deutschland Digital ist, dass die jeweilige juristische Person selbst öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB ist. Dies kann auch bei privatrechtlich organisierten Gesellschaften der Fall sein, wenn die Voraussetzungen des § 99 Nr. 2 GWB vorliegen (sog. „funktioneller Auftraggeber“). Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Gesellschaft überwiegend in öffentlicher Hand befindet, durch diese finanziert und/oder sonst kontrolliert wird. Dies kann z. B. der Fall sein bei Stadtwerken, Bädern, Entsorgung, Stadtreinigung, Abwasserbetrieben und Unikliniken sein. Die Voraussetzungen sind allerdings im Einzelfall zu prüfen.
Hilfe für Anbieter:innen
Die Einstellung von DVC-konformen Cloud-Services ist für alle öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB möglich. Trifft das für Ihre Organisation zu und Sie haben ein DVC-konformen Cloud-Service, den Sie über den Marktplatz Deutschland Digital allen Verwaltungen in Deutschland zugänglich machen wollen? Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Hilfecenter (externer Link) des Marktplatzes Deutschland Digital. Wir nehmen anschließend Kontakt mit Ihnen auf und leiten Sie gerne durch den Prozess.
Hinweis: Die von Ihnen angebotenen Cloud-Services müssen bestimmten Standards entsprechen, um in den Marktplatz Deutschland Digital aufgenommen werden zu können (siehe Informationen zum Reifegradmodell).
Die DVC ermöglicht, Cloud-Services nach einheitlichen Standards zu entwickeln, bereitzustellen und zu betreiben. Eine wichtige Rolle spielt dabei das DVC-Reifegradmodell: Es legt für alle SaaS-, PaaS-, und IaaS-Lösungen Mindeststandards fest. Es schafft einen verbindlichen Orientierungsrahmen und gibt einen transparenten Überblick über die Qualität der angebotenen, DVC-konformen Cloud-Services. Das Modell beschreibt zum einen, in welchem Umfang ein Cloud-Service die Anforderungen der DVC erfüllt. Zum anderen bewertet es auch die organisatorischen Rahmenbedingungen von Ihrer Organisation als potenzielle:r Anbieter:in DVC-konformer Cloud-Services. Hierzu gehören bspw. Informationen zur Governance, dem Informationssicherheits- und Service-Management.
Ausführliche Informationen zu den Rahmenbedingungen und Standards finden Sie auf der Seite Reifegradmodell.
Als Softwarelieferant benötigen Sie außerdem einen Softwarebetreiber, der Ihre Software im Rahmen eines neu zu schaffenden, DVC-konformen Cloud-Services auf dem Marktplatz Deutschland Digital anbieten möchte. Softwarebetreiber sind Cloud-Service-Anbieter, die Cloud-Services im SaaS-Modell bereitstellen. Softwarebetreiber können ausschließlich öffentliche Organisationen sein, die die Kriterien der Cloud-Service-AGB des Marktplatz Deutschland Digital (siehe §1.2 Cloud-Service-AGB) erfüllen. Als verwaltungsinterner Anbieter können Sie zusätzlich zur Rolle Softwarelieferant auch die Rolle eines Softwarebetreibers selbst einzunehmen.
Als verwaltungsexterner Softwarelieferant müssen Sie sich einen oder mehrere Softwarebetreiber aus der Öffentlichen Verwaltung suchen. Das Produktmanagement der FITKO kann Sie bei der Kontaktaufnahme zu einem Softwarebetreiber aus der Öffentlichen Verwaltung unterstützen. Unter diesem Link finden Sie die verantwortlichen Personen (externer Link), die Sie kontaktieren können.
Die Einstellung von DVC-konformen Cloud-Services ist für alle öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB unabhängig von der Mitgliedschaft bei govdigital eG möglich. Bei der Bestellung von Cloud-Services im Marktplatz Deutschland Digital müssen immer die vergaberechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Sofern der Service nicht kostenfrei ist oder der Gesamtwert der Beschaffung nicht unterhalb der für den Kunden geltenden Wertgrenzen („Bagatellgrenze“) liegt, ist bei einem Abruf durch eine öffentliche Stelle regelmäßig das Eingreifen einer anderen vergaberechtlichen Rechtfertigung erforderlich (z. B. bestehende Inhouse-Beziehung) – siehe Frage „Welche Vertragsmodelle zum Bestellen von Cloud-Services gibt es?“
Weitere Fragen und Antworten finden Sie im Hilfebereich des Marktplatz Deutschland Digital (externer Link).