FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wichtige Informationen:

Sie sind Kund:in oder Anbieter:in des ehemaligen Cloud-Service-Portals der DVC?
Alle Informationen finden Sie ab sofort im Hilfebereich des Marktplatz Deutschland Digital .

Allgemeine Fragen

Mit dem Programm DVC 2.0 konkretisiert die Deutsche Verwaltungscloud ihre strategischen Ziele und beschleunigt die digitale Cloud-Transformation der öffentlichen Verwaltung.

Im Mittelpunkt stehen vier zentrale Zielrichtungen:

  • Digitale Souveränität durch eine leistungsfähige Cloud-Infrastruktur sichern
    Die DVC baut eine sichere, skalierbare und interoperable föderale Multi-Cloud-Infrastruktur auf. Sie dient als Basisangebot für Entwicklung und Betrieb von Fachverfahren und digitalen Diensten in Bund, Ländern und Kommunen – im Einklang mit den Architektur- und Sicherheitsvorgaben des Deutschland-Stacks.
  • Angebot und Nachfrage gezielt bündeln
    Das Service-Portfolio wird bedarfsorientiert weiterentwickelt und schafft Transparenz über verfügbare Leistungen, Preismodelle und Beschaffungsoptionen.
    Ein strategisches Portfoliomanagement sorgt dafür, dass relevante Services mit tragfähigem Geschäftsmodell priorisiert und gegebenenfalls durch Anschubfinanzierungen unterstützt werden.
  • Nutzung vereinfachen und Marktdurchdringung beschleunigen
    Behörden sollen souveräne Cloud-Services einfach, rechtssicher und effizient beziehen können. Klare Standards, nutzerfreundliche Prozesse und transparente Rahmenbedingungen erleichtern den Zugang.
    Gezielte Anreize – etwa die kostenfreie Nutzung ausgewählter Basisdienste – können die breite Übernahme fördern.
  • Föderale Zusammenarbeit systematisch stärken
    Die DVC vertieft das föderale IT-Zusammenarbeitsmodell.
    Standardisierte Betriebsmodelle, gemeinsam genutzte Basiskomponenten und verbindliche Kooperationsstrukturen bündeln Kapazitäten und schaffen Effizienz, Sicherheit und Flexibilität für alle Ebenen der Verwaltung.

DVC-konforme Cloud-Services sind digitale Produkte, die den speziellen Ansprüchen von Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene gerecht werden. Es gibt verschiedene Anbieter:innen, Portfoliokategorien und Servicearten, darunter

  • Infrastructure-as-a-Service (IaaS)
  • Platform-as-a-Service (PaaS) und
  • Software-as-a-Service (SaaS).

DVC-konforme Cloud-Services müssen bestimmten Mindestkriterien entsprechen und werden Verwaltungen und ihren öffentlichen IT-Dienstleister:innen in Bund, Ländern und Kommunen über zwei verschiedene Vertragsmodelle angeboten (siehe FAQ-Häufig gestellte Fragen: („Welche Vertragsmodelle zum Bestellen von DVC-konformen Cloud-Services gibt es?“). Die Qualität der DVC-konformen Cloud-Services wird durch das Reifegradmodell der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) festgelegt.

DVC-konforme Cloud-Services müssen definierte Mindestanforderungen erfüllen. Diese bilden die Grundlage für die Bereitstellung sicherer, datenschutzkonformer und souveräner Cloud-Lösungen für die öffentliche Verwaltung.

Ein DVC-konformer Cloud-Service erfüllt mindestens die folgenden Kriterien:

  • Der Service ist DSGVO-konform.
  • Der Service verfügt über Verfahren zur Authentisierung und Autorisierung von Nutzenden.
  • Kundendaten einschließlich Metadaten werden ausschließlich innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz gespeichert und verarbeitet.
  • Es werden regelmäßige Backups der Kundendaten durchgeführt, einschließlich Maßnahmen zur Wiederherstellung im Notfall (Disaster Recovery).
  • Der Service unterstützt eine sichere Mandantentrennung nach aktuellem Stand der Technik.
  • Der Service ist im Self-Service bestellbar.
  • Für Störungen stehen strukturierte Support- und Meldewege zur Verfügung.
  • Für die wesentlichen Funktionen des Services ist eine Benutzerdokumentation online verfügbar.
  • Die Kommunikation mit dem Service erfolgt transportverschlüsselt gemäß BSI TR-02102.
  • Geplante Wartungsfenster sowie neue Programmstände werden rechtzeitig angekündigt.

Die genannten Kriterien stellen die Mindestanforderungen für DVC-konforme Cloud-Services dar. Darüber hinaus werden die Services anhand des Reifegradmodells der Deutschen Verwaltungscloud bewertet. 

Weitere Informationen zum Reifegradmodell der DVC finden sie hier: Reifegradmodell – Deutsche Verwaltungscloud

Nach der kostenfreien Registrierung auf dem Marktplatz Deutschland Digital sind die Kosten für jeden Service transparent einsehbar. Für Sie als Kund:in entstehen weder im Umklapp- noch im Direktvertragsmodell oder für die Nutzung des Marktplatz Deutschland Digital zum aktuellen Zeitpunkt zusätzliche Gebühren.  Die im Warenkorb ausgewiesenen Preise entsprechen dem tatsächlichen Endpreis.

DVC-Betriebsplattformen sind Betriebsplattformen, welche die Anforderungen und Standards der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) erfüllen. Sie stellen die technische Grundlage für den sicheren und standardisierten Betrieb von Cloud-Services und digitalen Verwaltungsleistungen bereit.

Die  DVC baut aktuell zwei DVC-Betriebsplattformen auf Basis souveräner privatwirtschaftlicher Cloud-Anbieter auf. Dabei übernehmen öffentliche IT-Dienstleister die Betriebsverantwortung und verbinden ihre Expertise mit den technologischen Möglichkeiten souveräner Cloud-Anbieter.

Das Cloud-Ökosystem der Deutschen Verwaltungscloud umfasst darüber hinaus bereits DVC-konforme Betriebsplattformen öffentlicher IT-Dienstleister. Die neu entstehenden DVC-Betriebsplattformen erweitern dieses bestehende Angebot und schaffen skalierfähige Betriebsoptionen für die öffentliche Verwaltung.

Der Shop des MDD nutzt das Cloud-Service-Portal (CSP) der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) als technische Grundlage. Alle ehemaligen Bestandteile des Cloud-Service-Portals (CSP) der DVC sind daher ab sofort im Marktplatz Deutschland Digital zu finden. Dazu zählen Produkte sowie dazugehörige Funktionalitäten, der Bereich “Ihr Konto” (mit Anmeldung, Übersicht, persönliches Profil, Rollen, Bestellungen) und der Warenkorb mit Produktkonfiguration und Bestellprozess. Bestehende Zugänge, Daten, Verträge und Prozesse bleiben erhalten. Ein aktives Handeln ist nicht erforderlich.

Auch für Such-, Anmelde- oder Bestellprozesse ändert sich daher nichts.  Der Login sowie die ausführliche Beschreibung der erhältlichen Cloud-Services erfolgen nun auf der externen Website des Marktplatz Deutschland Digital. Ggf. ist es daher auch notwendig, Lesezeichen in ihrem Browser zu aktualisieren. 

Hilfe für Kund:innen

Ab sofort werden alle DVC-konformen Cloud-Services über den Marktplatz Deutschland Digital bereitgestellt.  Dort können Sie sich registrieren und alle verfügbaren DVC-konformen Cloud-Services einsehen sowie bestellen.

Der Marktplatz Deutschland Digital bietet aktuell zwei Vertragsmodelle für die Bestellung von DVC-konformen Cloud-Services an:

  • Direktvertrag: Durch eine Bestellung im Direktvertragsmodell gehen Kund:innen die jeweiligen Verträge direkt mit Anbieter:innen ein. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn Kund:innen eine Inhouse-Beziehung gemäß § 108 GWB zu den jeweiligen Anbieter:innen hat. Darüber hinaus ist ein Direktvertrag bei unentgeltlichen Services sowie bei Unterschreiten bestimmter vergaberechtlicher Wertgrenzen („Bagatellgrenzen“) möglich.
  • Umklappvertrag: Durch eine Bestellung im Umklappvertragsmodell schließen Kund:innen Verträge mit Indermediär:innen (nicht direkt mit Anbieter:innen, wie im Direktvertragsmodell). Ein Umklappvertrag ist möglich, wenn sowohl Anbieter:in als auch Kund:in gemäß § 108 GWB inhousefähig gegenüber d:er Intermediär:in sind. Die Inhouse-Beziehung kann dabei auch mittelbar in Form einer „Inhouse-Kette“ bestehen, z.B. vermittelt über eine:n öffentliche:n IT-Dienstleister:in.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie im Hilfebereich des Marktplatz Deutschland Digital.

Voraussetzung für eine Bestellung im Marktplatz Deutschland Digital ist, dass die jeweilige juristische Person selbst öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB ist. Dies kann auch bei privatrechtlich organisierten Gesellschaften der Fall sein, wenn die Voraussetzungen des § 99 Nr. 2 GWB vorliegen (sog. „funktioneller Auftraggeber:in“). Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Gesellschaft überwiegend in öffentlicher Hand befindet, durch diese finanziert und/oder sonst kontrolliert wird. Dies kann z. B. der Fall sein bei Stadtwerken, Bädern, Entsorgung, Stadtreinigung, Abwasserbetrieben und Unikliniken sein. Die Voraussetzungen sind allerdings im Einzelfall zu prüfen.

Hilfe für Anbieter:innen

Die Einstellung von DVC-konformen Cloud-Services ist für alle öffentlichen Auftraggeber:innen gemäß § 99 GWB möglich. Trifft das für Ihre Organisation zu und Sie haben ein DVC-konformen Cloud-Service, den Sie über den Marktplatz Deutschland Digital allen Verwaltungen in Deutschland zugänglich machen wollen? Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Hilfecenter  des Marktplatzes Deutschland Digital. Wir nehmen anschließend Kontakt mit Ihnen auf und leiten Sie gerne durch den Prozess.

Hinweis: Die von Ihnen angebotenen Cloud-Services müssen bestimmten Standards entsprechen, um in den Marktplatz Deutschland Digital aufgenommen werden zu können siehe Informationen zu Mindeststandards und zum Reifegradmodell der Deutschen Verwaltungscloud (DVC).

Die DVC ermöglicht, Cloud-Services nach einheitlichen Standards zu entwickeln, bereitzustellen und zu betreiben. Eine wichtige Rolle spielt dabei das DVC-Reifegradmodell: Es legt für alle SaaS-, PaaS-, und IaaS-Lösungen Mindeststandards fest. Es schafft einen verbindlichen Orientierungsrahmen und gibt einen transparenten Überblick über die Qualität der angebotenen, DVC-konformen Cloud-Services. Das Modell beschreibt zum einen, in welchem Umfang ein Cloud-Service die Anforderungen der DVC erfüllt. Zum anderen bewertet es auch die organisatorischen Rahmenbedingungen von Ihrer Organisation als potenzielle:r Anbieter:in DVC-konformer Cloud-Services. Hierzu gehören bspw. Informationen zur Governance, dem Informationssicherheits- und Service-Management.

Ausführliche Informationen zu den Rahmenbedingungen und Standards finden Sie auf der Seite Reifegradmodell.

Als Softwarelieferant:in benötigen Sie außerdem eine:n Softwarebetreiber:in, welche:r Ihre Software im Rahmen eines neu zu schaffenden, DVC-konformen Cloud-Services auf dem Marktplatz Deutschland Digital anbieten möchte. Softwarebetreiber:innen sind Cloud-Service-Anbieter:innen, die Cloud-Services im SaaS-Modell bereitstellen. Softwarebetreiber:innen können ausschließlich öffentliche Organisationen sein, die die Kriterien der Cloud-Service-AGB des Marktplatz Deutschland Digital (siehe §1.2 Cloud-Service-AGB) erfüllen. Als verwaltungsinterne:r Anbieter:in können Sie zusätzlich zur Rolle Softwarelieferant:in auch die Rolle Softwarebetreiber:in selbst einzunehmen.

Als verwaltungsexterne:r Softwarelieferant:in müssen Sie sich einen oder mehrere Softwarebetreiber:innen aus der Öffentlichen Verwaltung suchen. Das Produktmanagement der FITKO kann Sie bei der Kontaktaufnahme zu Softwarebetreiber:innen aus der Öffentlichen Verwaltung unterstützen. Unter diesem Link finden Sie die verantwortlichen Personen, die Sie kontaktieren können.

Die Einstellung von DVC-konformen Cloud-Services ist für alle öffentlichen Auftraggeber:innen gemäß § 99 GWB unabhängig von der Mitgliedschaft bei govdigital eG möglich. Bei der Bestellung von Cloud-Services im Marktplatz Deutschland Digital müssen immer die vergaberechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Sofern der Service nicht kostenfrei ist oder der Gesamtwert der Beschaffung nicht unterhalb der für Kund:innen geltenden Wertgrenzen („Bagatellgrenze“) liegt, ist bei einem Abruf durch eine öffentliche Stelle regelmäßig das Eingreifen einer anderen vergaberechtlichen Rechtfertigung erforderlich (z. B. bestehende Inhouse-Beziehung) – siehe Frage „Welche Vertragsmodelle zum Bestellen von Cloud-Services gibt es?“

Weitere Fragen und Antworten finden Sie im Hilfebereich des Marktplatz Deutschland Digital.