Wechselfähigkeit: Wahlmöglichkeiten für die öffentliche Verwaltung schaffen

Mit dem Aufbau der DVC-Betriebsplattformen wird eine zentrale Idee der Deutschen Verwaltungscloud konkret: Cloud-Services sollen nicht dauerhaft an eine einzelne technische Betriebsumgebung gebunden sein, sondern auf unterschiedlichen DVC-Betriebsplattformen bereitgestellt werden können. Bei Bedarf soll auch ein Wechsel der Betriebsplattform möglich sein.

Deshalb ist für die Deutsche Verwaltungscloud (DVC) ein Begriff besonders wichtig: Wechselfähigkeit.

Wechselfähigkeit bedeutet, Cloud-Services auf unterschiedlichen DVC-Betriebsplattformen bereitstellen und die Betriebsplattform bei Bedarf wechseln zu können. Die öffentliche Verwaltung soll sich nicht unnötig und dauerhaft an einzelne Anbieter oder technische Umgebungen binden müssen.

Das bedeutet nicht, dass eine Anwendung per Knopfdruck von einer Plattform auf eine andere umzieht. Ein Wechsel kann technische, organisatorische und vertragliche Aufgaben mit sich bringen. Gemeinsame Standards und möglichst einheitliche Rahmenbedingungen erleichtern diesen Wechsel jedoch und reduzieren unnötige technische Abhängigkeiten.

Gemeinsame Vorgaben schaffen vergleichbare Bedingungen und damit Wechselfähigkeit

Eine wesentliche Grundlage für Wechselfähigkeit bilden die gemeinsamen Rahmenbedingungen der DVC. Dazu gehören insbesondere das DVC-Rahmenwerk, die DVC-Detailstandards und der Leitfaden für Softwarelieferanten. Ergänzend beschreibt das Architekturkonzept für die beiden Public-Cloud-Betriebsplattformen das Zusammenspiel der beteiligten technischen Komponenten.

Das DVC-Rahmenwerk beschreibt die grundlegenden Anforderungen und Leitplanken der DVC. Die aktuelle Version 3.0 wird derzeit aktualisiert und in eine Version 4.0 überführt. Dabei werden Inhalte geschärft und an die Weiterentwicklung der föderalen Cloud- und Architekturlandschaft angepasst.

Die DVC-Detailstandards konkretisieren die übergeordneten Leitplanken durch technische Anforderungen. Sie beziehen sich nicht ausschließlich auf die DVC-Betriebsplattformen, sondern auf unterschiedliche Bereiche der DVC – unter anderem auf den Plattformbetrieb und den Softwarebetrieb.

Die für den Plattformbetrieb relevanten Detailstandards schaffen gemeinsame Vorgaben für den Aufbau und Betrieb der DVC-Betriebsplattformen. Die Plattformen müssen technisch nicht identisch sein. Entscheidend ist, dass sie vergleichbare Betriebsbedingungen und definierte Schnittstellen bieten. Dadurch wird es erleichtert, Cloud-Services auf unterschiedlichen DVC-Betriebsplattformen bereitzustellen und von einer Plattform auf eine andere zu übertragen.

Auch für den Softwarebetrieb formulieren die Detailstandards gemeinsame technische Anforderungen. Der Leitfaden für Softwarelieferanten unterstützt Anbieter dabei, diese Anforderungen bei der Entwicklung und Bereitstellung ihrer Cloud-Services zu berücksichtigen. So können Abhängigkeiten von den Besonderheiten einer einzelnen technischen Umgebung reduziert werden. Das Architekturkonzept beschreibt ergänzend, wie Cloud-Services, Betriebsplattformen und weitere technische Komponenten zusammenspielen.

Wechselfähigkeit entsteht im Zusammenspiel

Wechselfähigkeit entsteht nicht durch eine einzelne technische Vorgabe. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel gemeinsamer Anforderungen an den Plattformbetrieb und den Softwarebetrieb.

Die Detailstandards schaffen hierfür gemeinsame technische Grundlagen. Die DVC-Betriebsplattformen werden nach gemeinsamen Vorgaben aufgebaut, während die Anforderungen an den Softwarebetrieb dazu beitragen, Cloud-Services möglichst unabhängig von den Besonderheiten einer einzelnen Betriebsumgebung bereitzustellen.

Gemeinsam schaffen diese Grundlagen die Voraussetzungen dafür, Cloud-Services plattformübergreifend bereitzustellen und die Betriebsplattform bei Bedarf mit geringerem Anpassungsaufwand zu wechseln.

Das reduziert Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern und technischen Umgebungen und stärkt die Wahlmöglichkeiten der öffentlichen Verwaltung.

Denn digitale Souveränität bedeutet nicht, alles selbst betreiben zu müssen. Sie bedeutet auch, handlungsfähig zu bleiben und Entscheidungen über den Betrieb von Cloud-Services selbstbestimmt treffen zu können.

Weitere Dokumente und Informationen finden Sie hier:

Dokumentation zur Deutschen Verwaltungscloud (DVC)