Häufig gestellte Fragen
Mit der Deutschen Verwaltungscloud wird ein neuer digitaler Marktplatz für die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen gebaut, auf dem sie Cloudservices von den IT-Dienstleistern der öffentlichen Verwaltung schnell, sicher und souverän beziehen können.
Perspektivisch sollen auf diesem Marktplatz alle IT-Lösungen (soweit technisch sinnvoll), die die Verwaltung in Deutschland benötigt, als Cloud-Services angeboten und verwaltet werden.
Die Deutsche Verwaltungscloud ist nicht nur als Marktplatz für Cloud-Services konzipiert, sondern als ein neues Zusammenarbeitsmodell für die öffentliche Verwaltung.
Hier wird ein rechtlicher, organisatorischer und technischer Rahmen geschaffen, um IT-Dienstleistungen gemeinsam standardisiert zu entwickeln, zu betreiben und allen Behörden zur Nachnutzung zur Verfügung zu stellen.
Die Deutsche Verwaltungscloud (DVC) umfasst perspektivisch ein umfangreiches Portfolio an Cloud-Services der deutschen Verwaltung. Diese Services müssen bestimmten DVC-Standards (Reifegrad) entsprechen und werden Verwaltungen und ihren IT-Dienstleistern in Bund, Ländern und Kommunen über das Cloud-Service-Portal der DVC angeboten.
Die Durchführung und Finanzierung des Umsetzungsprojektes DVC wurde auf der 41. IT-Planungsratssitzung beschlossen. Das Kernziel des Umsetzungsprojektes ist die Definition und die Zusammenstellung eines schrittweise wachsenden Portfolios von Diensten, die über das Cloud-Service-Portal der DVC bereitgestellt werden und von den IT-Dienstleistern der Kommunen, der Länder und des Bundes bezogen und genutzt werden können.
Dies wird unter der Gesamtprojektleitung der FITKO gemeinsam mit der govdigital seit Januar 2024 realisiert. Dabei wird, aufbauend auf dem ergänzenden IT-Planungsratsbeschluss 2023/18, eine Koordinierungsstelle (KS) für die DVC schrittweise bis Anfang 2025 eingerichtet. Diese verantwortet langfristig das von govdigital entwickelte Cloud-Service-Portal und übernimmt weitere organisatorische Aufgaben für die DVC.
Das Cloud-Service-Portal der Deutschen Verwaltungscloud ist der zentrale Einstiegspunkt und Marktplatz für Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen und deren IT-Dienstleistern. Hier können Cloud-Services rechtssicher eingestellt, bestellt und verwaltet werden.
Im Rahmen des Umsetzungsprojektes der Deutschen Verwaltungscloud wird bei der FITKO eine Koordinierungsstelle eingerichtet, um zukünftig die Weiterentwicklung der Deutschen Verwaltungscloud zu koordinieren. Die Koordinierungsstelle wird im Regelbetrieb ab 1.4.2025 das Cloud-Service-Portal in das Produktmanagement der FITKO überführen und die Weiterentwicklung verantworten. Weitere Aufgabe wird die Koordinierung der Pflege des Servicekatalogs sein.
Dies ist eine Entscheidung des jeweiligen Anbieters des Service. Das Cloud-Service-Portal der Deutschen Verwaltungscloud selbst wird bis auf weiteres über den IT-Planungsrat finanziert und von der FITKO als Basisinfrastruktur kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Ziel des Reifegradmodells ist es, Kunden und Anbietern für jeden im Cloud-Service-Portal (CSP) der DVC angebotenen Service eine Orientierung zum Stand der Umsetzung der DVC-Kriterien zu geben. Das Modell beinhaltet Kriterien u.a. zur Sicherheit, digitalen Souveränität, Skalierbarkeit, Automatisierungsgrad etc. des Services selbst sowie der Betriebsplattform und der für den Betrieb verantwortlichen Organisation. Die Einstufung erfolgt aktuell als Self-Assessment der Anbieter und wird durch das DVC-Projektteam plausibilisiert. Neben den Bewertungskriterien gibt es auch Ausschluss- bzw. Minimalkriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Service im CSP angeboten werden darf (z.B. Leistungsort im EWR-Raum oder Schweiz). Für Kunden bietet die Einstufung die Möglichkeit, die angebotenen Services zu vergleichen und zu bewerten, ob der Service für den geplanten Einsatzzweck genutzt werden kann. Die Entscheidung, ob für bestimmte Einsatzzwecke (z.B. im Sicherheitsbereich) höhere Kriterienstufen als Mindestanforderung angesetzt werden sollen oder müssen obliegt dabei ausschließlich dem jeweiligen Kunden. Die Anbieter von Cloud-Services müssen also nicht zwingend bei allen Kriterien die Maximalstufe erreichen, sofern dies für den geplanten Anwendungsfall nicht zielführend ist.
Ziel der DVC ist es, einen möglichst hohen Reifegrad der angebotenen Services zu erreichen. Es wird aber auch möglich sein, Services, die noch nicht dem höchsten Reifegrad der Cloudifizierung entsprechen, anzubieten. Wichtig ist jedoch, dass die Minimalkriterien (siehe Reifegradmodell; Link setzen) zur Aufnahme des Services in das Cloud-Service-Portal erfüllt werden.
Verwaltungsexterne Angebote (Hyperscaler, Superscaler, Fachverfahrensanbieter) können perspektivisch ein wichtiger Baustein für die Attraktivität der DVC sein. Das Projekt klärt die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen, wie verwaltungsexterne Cloud-Services DVC-konform angeboten werden können und führt einen Proof-of-Concept (Machbarkeitsuntersuchung) zu Möglichkeiten der technischen Integration von Public Cloud Services durch.
Dies ist sowohl rechtlich als auch technisch kein einfaches Vorhaben. U.a. müssen die vergaberechtlichen Fragen geklärt werden und die Angebote müssen die Vorgaben der DVC (siehe Reifegradmodell, Link einstellen) erfüllen. Im Umsetzungsprojekt DVC werden die Rahmenbedingungen für die Integration von verwaltungsexternen Angeboten erarbeitet.
Die Einstellung von Services ist für alle öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB unabhängig von der Mitgliedschaft bei govdigital möglich. Bei der Bestellung von Services im Cloud-Service-Portal müssen immer die vergaberechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Sofern der Service nicht kostenfrei ist oder Gesamtwert der Beschaffung nicht unterhalb der für den Kunden geltenden Wertgrenzen ("Bagatellgrenze") liegt, ist bei einem Abruf durch eine öffentliche Stelle regelmäßig das Eingreifen einer anderen vergaberechtlichen Rechtfertigung erforderlich (z.B. bestehende Inhouse-Beziehung) – siehe Frage „Welche Vertragsmodelle zum Bestellen von Cloud-Services gibt es?“
Voraussetzung für eine Teilnahme an der DVC ist, dass die jeweilige juristische Person selbst öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB ist. Dies kann auch bei privatrechtlich organisierten Gesellschaften der Fall sein, wenn die Voraussetzungen des § 99 Nr. 2 GWB vorliegen (sog. „funktioneller Auftraggeber“). Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Gesellschaft überwiegend in öffentlicher Hand befindet, durch diese finanziert und/oder sonst kontrolliert wird. Dies kann z.B. der Fall sein bei Stadtwerken, Bädern, Entsorgung, Stadtreinigung, Abwasserbetrieben und Unikliniken, die Voraussetzungen sind allerdings im Einzelfall zu prüfen.
Das Cloud-Service-Portal (CSP) der DVC bietet aktuell zwei Vertragsmodelle an:
- Direktvertrag: der Kunde geht nach der Bestellung einen Vertrag direkt mit dem Anbieter ein, im weitesten Sinne ähnlich mit einem Vergleichsportal im Internet (Beispiel: check24).
- Umklappvertrag: der Kunde geht nach der Bestellung einen Vertrag mit dem Betreiber des CSP („Intermediär“, aktuell die govdigital e.G.) ein. Der Intermediär „klappt den Vertrag“ auf den eigentlichen Anbieter um, der im Sinne eines Lieferanten den Service bereitstellt. Vergleichbar im weitesten Sinne mit einem Vermittlungsportal im Internet (Beispiel: booking.com).
Die Registrierung einer Person setzt voraus, dass die Organisation bereits registriert ist. Einzelpersonen können sich nicht registrieren. Die Registrierung ihrer Organisation kann über die Schaltfläche „registrieren“ im Cloud-Service-Portal der Deutschen Verwaltungscloud erfolgen. Über ein Formular werden Informationen zur Organisation und zur Person, die die Organisation erstmalig registriert abgefragt. Nach Absenden des Registrierungs-Formulars werden Sie von einem Lotsen der Deutschen Verwaltungscloud kontaktiert, der Sie durch den Registrierungsprozess für Ihre Organisation begleitet. Weitere Details (z.B. Anerkennung der CSP-AGBs, Leitweg-ID für Rechnungen, Vergabe von Rollen und Rechten für Ihre Nutzer oder „Single Sign On“) klärt der DVC-Lotse gerne mit Ihnen im Rahmen seiner Begleitung. Wenn der Prozess abgeschlossen ist, können sich die berechtigten Person Ihres Unternehmens im CSP anmelden und es entsprechend ihrer jeweiligen Rolle nutzen. Die Verwaltung der Nutzer Ihrer Organisation können Sie im weiteren selbst steuern.
Melden Sie sich am Cloud-Service-Portal an. Suchen Sie im Servicekatalog einen passenden Cloud-Service. Auf der Produktdetailseite können Sie den gewünschten Service konfigurieren und erhalten weitere Informationen, wie Preis, die Leistungsbeschreibung und ggf. servicespezifische Bedingungen der Bereitstellung. Im weiteren Prozess können Sie die ausgewählte Konfiguration prüfen und das Vertragsmodell auswählen. Wenn Sie das Recht zur Freigabe von Bestellungen Ihrer Organisation haben, dann können Sie direkt bestellen. Anderenfalls können sie die Funktion „Freigabe anfordern“ nutzen. Dadurch kann eine Weiterleitung an einen Nutzer aus Ihrer Organisation mit entsprechenden Rechten erfolgen. Alternativ zur Bestellung können Sie auch erst einmal nur über die Schaltfläche „Interesse bekunden“ über die DVC-Lotsen Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen. Nach erfolgter Bestellung versendet das Cloud-Service-Portal eine zusammenfassende E-Mail mit Ihren Stammdaten, der Produktbeschreibung, dem gewählten Preis, den konfigurierten Eigenschaften, den gültigen AGBs zum Zeitpunkt der Bestellung und den vertragsrelevanten Servicespezifischen Bedingungen. Ihre Bestellung erscheint nun in Ihrem Konto unter „Bestellungen“. BITTE BEACHTEN: Die Bestellung ist erst mit der Bestellbestätigung durch den Anbieter rechtskräftig. Dies geschieht derzeit noch außerhalb des Cloud-Service-Portals.
Das kommt auf das gewählte Vertragsmodell „Direktvertrag“ oder „Umklappvertrag“ an (siehe Frage „Welche Vertragsmodelle zum Bestellen von Cloud-Services gibt es?).: Beim „Direktvertrag“ ist der Vertragspartner der Anbieter des Cloud-Services. Beim „Umklappvertrag“ ist der Vertragspartner der Intermediär (govdigital eG). Die Rechnung wird in beiden Fällen aktuell noch außerhalb des Cloud-Service-Portals versendet.
Die technische Bereitstellung hängt vom jeweiligen Dienst ab und kann auf der Produktseite im Reiter Produkteigenschaften unter der Überschrift „Bereitstellungszeit“ eingesehen werden. Die DVC strebt an, dass zukünftig möglichst viele Dienste automatisch nach der Bestellung bereitgestellt werden. In der Startphase der DVC wird das aber bei vielen Angeboten noch nicht möglich sein.
Die Einstellung von Services ist für alle öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB möglich. Trifft das für Ihre Organisation zu und Sie haben ein Cloud-Service, den Sie über das Cloud-Service-Portal allen Verwaltungen in Deutschland zugänglich machen wollen? Dann kontaktieren Sie unsere DVC-Lotsen unter DVC.UP.Portfolio@govdigital.de. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und leiten Sie gerne durch den Prozess.
Wenn ein Kunde einen Cloud-Service über das Cloud-Service-Portal bestellt, bekommen Sie als Anbieter des Cloud-Services eine Bestellbenachrichtigung mit den Stammdaten des Kunden, der Produktbeschreibung, dem gewählten Preis, den konfigurierten Eigenschaften, den gültigen AGBs zum Zeitpunkt der Bestellung und den vertragsrelevanten Servicespezifischen Bedingungen. Anschließend bestätigen sie den Erhalt der Bestellung per Email (die E-Mail-Adresse wird Ihnen von den DVC-Losten genannt). Damit wird die Bestellung rechtskräftig. Zukünftig wird dieser Prozess automatisiert. Danach stellen Sie Ihrem neuen Kunden den Cloud-Service in der von ihnen genannten Bereitstellungzeit zur Verfügung.
Das kommt auf das gewählte Vertragsmodell „Direktvertrag“ oder „Umklappvertrag“ an: Beim „Direktvertrag“ ist der Vertragspartner der Kunde des Cloud-Services und Empfänger der Rechnung. Beim „Umklappvertrag“ ist der Vertragspartner und Rechnungsempfänger der Intermediär (govdigital e.G.), die wiederum dem Kunden des Cloud-Services eine Rechnung stellt. Die Rechnungen werden derzeit außerhalb des Cloud-Service-Portals versendet. Zukünftig wird dieser Prozess automatisiert.
Ziel ist es, den Nutzenden des Cloud-Service-Portals und zukünftig auch den Nutzenden der Cloud-Services selbst ein Single-Sign-On (SSO) Erlebnis zu ermöglichen. Das Management der Identitäten und der Rollen soll durch die Administratoren auf Seiten der Cloud-Service-Kunden und -Anbieter in ihren bestehenden Systemen erfolgen. Dafür muss der lokale Identity Provider (IdP) des Cloud-Service-Kunden oder Cloud-Service-Anbieters an das Identitäts- und Rollenmanagement (IAM-Broker und Datendrehscheibe) der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) angebunden werden. Alternativ kann die Anlage und Pflege von Benutzern in einem von govdigital zentral bereitgestellten IdP erfolgen. Die Nutzung des zentralen IdP erfolgt ggf. ab April 2025 kostenpflichtig. Hierzu werden Sie rechtzeitig informiert. Detaillierte Informationen zur Anbindung an das IAM der DVC gibt es hier: Handreichung zum Anschluss des lokalen Identity-Providers (IdP) an das Identity and Access Management (IAM) der DVC (Klick).
Brauchen Sie Unterstützung? Dann kontaktieren Sie die DVC-Lotsen unter DVC.UP.Portfolio@govdigital.de