Grundlagen und Beschlüsse zur Deutschen Verwaltungscloud

Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (DVS) legte den Grundstein für die Deutsche Verwaltungscloud (DVC)

Die DVS wurde im Herbst 2020 als Maßnahme der Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität beschlossen.

Das Ziel der DVS ist die Schaffung von gemeinsamen Standards und offenen Schnittstellen für Cloud-Lösungen der Öffentlichen Verwaltung, um übergreifend eine interoperable sowie modulare föderale Cloud-Infrastruktur zu etablieren.

Im Rahmen des Umsetzungsprojektes DVC wird dies nun umgesetzt: Durch Vorgaben von gemeinsamen Standards für bestehende und zukünftige Cloud-Lösungen soll eine Harmonisierung erreicht werden, die eine einfache Wechselmöglichkeit und Nachnutzung von einmal entwickelten Lösungen bietet.

Externer Link zur Deutschen Verwaltungscloud-Strategie


IT-Planungsrat beschließt die Umsetzung der Deutschen Verwaltungscloud

Die Durchführung und Finanzierung des Umsetzungsprojektes Deutsche Verwaltungscloud (DVC) wurde auf der 41. IT-Planungsratssitzung beschlossen. Das Kernziel des Umsetzungsprojekts „ist die Definition und der Aufbau eines schrittweise wachsenden Portfolios von Diensten, die in der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) bereitstehen und von den IT-Dienstleistern der Kommunen, der Länder und des Bundes bezogen und genutzt werden können.

Dies wird unter der Gesamtprojektleitung der FITKO gemeinsam mit der govdigital seit Januar 2024 realisiert. Dabei wird, aufbauend auf dem ergänzenden IT-PLR Beschluss 2023/18, eine Koordinierungsstelle (KS) für die DVC schrittweise bis Anfang 2025 eingerichtet. Diese verantwortet langfristig das von govdigital entwickelte Cloud-Service Portal (CSP) und übernimmt weitere organisatorische Aufgaben für die DVC.

Externer Link zum Beschluss 2023/19


"Cloud first" und Umsetzung der Vorgaben der DVC - Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Besprechung am 6. November 2023 vereinbart, dass neu beauftragte IT-Lösungen für Verwaltungsaufgaben möglichst cloudfähig hergestellt werden und von allen föderalen Ebenen genutzt werden können. Die Vorgaben der Deutschen Verwaltungscloud werden dabei umgesetzt. Bund und Länder streben an, solche Lösungen anderen Stellen der öffentlichen Verwaltung standardmäßig zur Mitnutzung zur Verfügung zu stellen.

Externer Link zum Protokoll des Beschlusses