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Hilfe für Anbieter des Cloud-Service-Portals

Wenn Sie als Anbieter Ihre Services über das Cloud-Service-Portal bereitstellen möchten, finden Sie in diesem Abschnitt alle relevanten Informationen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Service erfolgreich einstellen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Außerdem stellen wir Ihnen hilfreiche Anleitungen und Tipps bereit, um die Zusammenarbeit mit der Deutschen Verwaltungscloud möglichst effektiv zu gestalten.

Wie stelle ich einen Cloud-Service in das Cloud-Service-Portal ein?

Die Einstellung von Services ist für alle öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB möglich. Trifft das für Ihre Organisation zu und Sie haben ein Cloud-Service, den Sie über das Cloud-Service-Portal allen Verwaltungen in Deutschland zugänglich machen wollen? Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Hilfecenter. Wir nehmen anschließend Kontakt mit Ihnen auf und leiten Sie gerne durch den Prozess.

Wie kann ich meine Software in der Deutschen Verwaltungscloud anbieten?

In der Deutschen Verwaltungscloud werden Cloud-Services für die Öffentliche Verwaltung angeboten. Als Softwarelieferant benötigen Sie daher zunächst einen Softwarebetreiber, der Ihre Software im Rahmen eines neu zu schaffenden Cloud-Services in der Deutschen Verwaltungscloud anbieten möchte.

Softwarebetreiber sind Cloud-Service-Anbieter, die Cloud-Services im SaaS-Modell bereitstellen. Softwarebetreiber können ausschließlich öffentliche Organisationen sein, die die Kriterien der CSP-AGBs (siehe §1.2 CSP-AGBs) erfüllen. Als verwaltungsinterner Anbieter können Sie zusätzlich zur Rolle Softwarelieferant auch die Rolle eines Softwarebetreibers selbst einzunehmen.

Als verwaltungsexterner Softwarelieferant müssen Sie sich einen oder mehrere Softwarebetreiber aus der Öffentlichen Verwaltung suchen. Die Koordinierungsstelle der Deutschen Verwaltungscloud kann Sie bei der Kontaktaufnahme zu einem Softwarebetreiber aus der Öffentlichen Verwaltung unterstützen. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns über das Hilfecenter auf.

Sollte die von Ihnen angebotene Software und/oder der von Ihnen angebotene Support für die Software die Ausschreibung gewinnen, so kann es zum Vertragsschluss zwischen Ihnen (als Softwarelieferant) und dem Softwarebetreiber kommen.

Was passiert, wenn ein Kunde meinen Cloud-Service bestellt?

Wenn ein Kunde einen Cloud-Service über das Cloud-Service-Portal bestellt, bekommen Sie als Anbieter des Cloud-Services eine Bestellbenachrichtigung mit den Stammdaten des Kunden, der Produktbeschreibung, dem gewählten Preis, den konfigurierten Eigenschaften, den gültigen AGBs zum Zeitpunkt der Bestellung und den vertragsrelevanten Servicespezifischen Bedingungen. Anschließend bestätigen sie den Erhalt der Bestellung per Email (die E-Mail-Adresse wird Ihnen von den DVC-Losten genannt). Damit wird die Bestellung rechtskräftig. Zukünftig wird dieser Prozess automatisiert. Danach stellen Sie Ihrem neuen Kunden den Cloud-Service in der von ihnen genannten Bereitstellungszeit zur Verfügung.

Wie stelle ich die Nutzung meines Cloud-Service in Rechnung?

Das kommt auf das gewählte Vertragsmodell „Direktvertrag“ oder „Umklappvertrag“ an: Beim „Direktvertrag“ ist der Vertragspartner der Kunde des Cloud-Services und Empfänger der Rechnung. Beim „Umklappvertrag“ ist der Vertragspartner und Rechnungsempfänger der Intermediär (govdigital e.G.), die wiederum dem Kunden des Cloud-Services eine Rechnung stellt. Die Rechnungen werden derzeit außerhalb des Cloud-Service-Portals versendet. Zukünftig wird dieser Prozess automatisiert.

Wie binde ich meinen Identity Provider (IdP) an das IAM des Cloud-Service-Portals an?

Ziel ist es, den Nutzenden des Cloud-Service-Portals und zukünftig auch den Nutzenden der Cloud-Services selbst ein Single-Sign-On (SSO) Erlebnis zu ermöglichen. Das Management der Identitäten und der Rollen soll durch die Administratoren auf Seiten der Cloud-Service-Kunden und -Anbieter in ihren bestehenden Systemen erfolgen. Dafür muss der lokale Identity Provider (IdP) des Cloud-Service-Kunden oder Cloud-Service-Anbieters an das Identitäts- und Rollenmanagement (IAM-Broker und Datendrehscheibe) der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) angebunden werden. Alternativ kann die Anlage und Pflege von Benutzern in einem von govdigital zentral bereitgestellten IdP erfolgen. Die Nutzung des zentralen IdP erfolgt ggf. ab April 2025 kostenpflichtig. Hierzu werden Sie rechtzeitig informiert. 

Detaillierte Informationen zur Anbindung an das IAM der DVC gibt es hier: Handreichung zum Anschluss des lokalen Identity-Providers (IdP) an das Identity and Access Management (IAM) der DVC

Brauchen Sie Unterstützung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns über das Hilfecenter auf.