Produktdetails
GovForms Online-Dienst Sorgeerklärung
Sorgeerklärung (Negativbescheinigung) mit dem GovForms Online-Dienst bereitstellen
Möchte man nachweisen, dass ein alleiniges Sorgerecht vorliegt (z. B. für die Kita-Anmeldung, für Behördenanträge oder bei Banken), ist eine Bescheinigung erforderlich. Mit dem GovForms Online-Dienst „Sorgeerklärung“ kann die schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister beantragt werden, die sogenannte Negativbescheinigung. Dadurch wird eine unkomplizierte Option geboten, um offiziell zu bestätigen, dass keine Einträge im Sorgeregister vorliegen. Die digitalisierte Vorgehensweise erleichtert den Prozess für alle Beteiligten und bietet eine effiziente Möglichkeit, wichtige Informationen zum Sorgerecht zu erhalten. Die Entwicklung des Dienstes anhand der aktuellen Gesetzeslage bietet den Verwaltungen zudem rechtliche Sicherheit.
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Produkteigenschaften
Funktionen:
Der Online-Dienst ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, eine Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister zu beantragen. Dadurch können Bürger:innen offiziell bestätigen, dass keine Einträge im Sorgeregister vorliegen. Der Dienst basiert auf der Leika-Leistung „Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung“ mit dem LeiKa-Schlüssel: 99013016012001.
- Kommunale Prozesse optimieren
Sozialgesetzbuch VIII (SGB)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Datenschutzkonforme Speicherung
- Anbindungen
E-Payment-Integration (z. B. pmPayment)
Anbindung an das Serviceportal, darunter auch an den Bürger- und Unternehmensservice (BUS)
Integration von BundID
Schnittstelle an nachgelagerte Fachverfahren (GovManager)
GovConnect GmbH
Die GovConnect bietet Lösungen für Verwaltungen, mit denen effiziente und moderne Geschäftsprozesse ermöglicht werden. Über 600 Kunden bundesweit setzen die Lösungen aus dem Portfolio der GovConnect ein. Mit unseren Lösungen schaffen wir effiziente und moderne Verwaltungen, indem wir Prozesse verschlanken und diese bürgerfreundlicher gestalten.
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