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Produktdetails

GovForms Online-Dienst Sorgeerklärung

Anbieter: GovConnect GmbH

Sorgeerklärung (Negativbescheinigung) mit dem GovForms Online-Dienst bereitstellen

Möchte man nachweisen, dass ein alleiniges Sorgerecht vorliegt (z. B. für die Kita-Anmeldung, für Behördenanträge oder bei Banken), ist eine Bescheinigung erforderlich. Mit dem GovForms Online-Dienst „Sorgeerklärung“ kann die schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister beantragt werden, die sogenannte Negativbescheinigung. Dadurch wird eine unkomplizierte Option geboten, um offiziell zu bestätigen, dass keine Einträge im Sorgeregister vorliegen. Die digitalisierte Vorgehensweise erleichtert den Prozess für alle Beteiligten und bietet eine effiziente Möglichkeit, wichtige Informationen zum Sorgerecht zu erhalten. Die Entwicklung des Dienstes anhand der aktuellen Gesetzeslage bietet den Verwaltungen zudem rechtliche Sicherheit.

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Produkteigenschaften

Funktionen:

Der Online-Dienst ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, eine Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister zu beantragen. Dadurch können Bürger:innen offiziell bestätigen, dass keine Einträge im Sorgeregister vorliegen. Der Dienst basiert auf der Leika-Leistung „Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung“ mit dem LeiKa-Schlüssel: 99013016012001. 

  • Kommunale Prozesse optimieren
Der Online-Dienst trägt dazu bei, den Verwaltungsprozess zu erleichtern und benutzerfreundlicher zu gestalten. Er ist darauf ausgerichtet, dass die relevanten gesetzlichen Grundlagen (Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Satzungen und Verordnungen) in vollem Umfang beachtet werden. So werden alle Prozesse innerhalb der Verwaltungen aus dem Bereich Sorgeerklärung effizienter gestaltet und die Nutzer:innen erhalten einen zeitgemäßen, digitalen Zugang zu den entsprechenden Formalitäten. Folgende gesetzliche Grundlagen werden dabei berücksichtigt: 

 Sozialgesetzbuch VIII (SGB) 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Datenschutzkonforme Speicherung 
Durch die Autosave-Funktion können Bürger:innen ihre Eingaben automatisch speichern und den Antrag später an der gleichen Stelle fortsetzen. Die Antragsdaten werden dabei ausschließliche auf dem Gerät der Nutzer:innen gespeichert. Die Autosave-Einstellung kann flexibel in den Einstellungen geändert werden. 

  •  Anbindungen
Der Online-Dienst „Sorgeerklärung“ wird nahtlos an verschiedene wichtige Systeme und Plattformen angebunden. Dies gewährleistet eine effiziente und benutzerfreundliche Interaktion. An folgende Systeme/Plattformen kann der Online-Dienst angebunden werden:

E-Payment-Integration (z. B. pmPayment) 

Anbindung an das Serviceportal, darunter auch an den Bürger- und Unternehmensservice (BUS)

Integration von BundID 

Schnittstelle an nachgelagerte Fachverfahren (GovManager)


Details zum Service sind unter https://www.govconnect.de/Produkte/Digitale-Verwaltung/GovForms-Online-Dienste/GovForms-Online-Dienst-Sorgeerkl%C3%A4rung/ einsehbar

Ergänzende Hinweise zum Preis:
Einmalkosten i. H.v. 795€ zzgl. USt. Einrichtungsgebühr kommen hinzu.
Optional: GovForms Support 36,75€ zzgl. USt. (pro 1/4 Stunde, nach tatsächlichem Aufwand)

Abrechnungszyklus:
Jährlich

Limitierungen für die Bestellbarkeit: 
Keine Limitierungen

Kundenkreis:
Keine Beschränkungen

Befristung der Laufzeit:
Keine

Technische Voraussetzungen:
Um den Online-Dienst „Sorgeerklärung“ aufzurufen, benötigen Sie einen aktuellen Web-Browser und Java-Script muss aktiviert sein.

Bereitstellungsfrist:
Abhängig vom Umfang der Kunden- und Projektanforderungen. Nach Umsetzung aller fachlichen und technischen Voraussetzungen kann die Bereitstellung nach erfolgter Schulung unverzüglich erfolgen.

Anbieter Logo

GovConnect GmbH

Die GovConnect bietet Lösungen für Verwaltungen, mit denen effiziente und moderne Geschäftsprozesse ermöglicht werden. Über 600 Kunden bundesweit setzen die Lösungen aus dem Portfolio der GovConnect ein. Mit unseren Lösungen schaffen wir effiziente und moderne Verwaltungen, indem wir Prozesse verschlanken und diese bürgerfreundlicher gestalten.

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