Häufig gestellte Fragen
Was genau ist die Deutsche Verwaltungscloud (DVC), wie funktioniert das Cloud-Service-Portal und wer kann daran teilnehmen? In diesem Bereich erhalten Sie Antworten auf zentrale Fragen rund um die Nutzung der DVC. Dazu zählen Informationen zum Reifegradmodell, zu rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zu den Voraussetzungen für die Teilnahme. Außerdem erläutern wir die Aufgaben der Koordinierungsstelle und geben einen Überblick zu den Serviceangeboten.
Allgemeines zur Deutschen Verwaltungscloud
In diesem Abschnitt finden Sie umfassende Informationen rund um die Deutsche Verwaltungscloud (DVC) und das Cloud-Service-Portal. Wir erklären, was die DVC ist, wie das Cloud-Service-Portal funktioniert und welche Aufgaben die Koordinierungsstelle der DVC künftig übernimmt.
Was ist die Deutsche Verwaltungscloud?
Die Deutsche Verwaltungscloud ist ein digitaler Marktplatz für die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen, auf dem sie Cloud-Services von den IT-Dienstleistern der öffentlichen Verwaltung schnell, sicher und souverän beziehen können. Perspektivisch sollen auf diesem Marktplatz alle IT-Lösungen (soweit technisch sinnvoll), die die Verwaltung in Deutschland benötigt, als Cloud-Services angeboten und verwaltet werden. Die Deutsche Verwaltungscloud ist nicht nur als Marktplatz für Cloud-Services konzipiert, sondern als ein neues Zusammenarbeitsmodell für die öffentliche Verwaltung. Hier wird ein rechtlicher, organisatorischer und technischer Rahmen geschaffen, um IT-Dienstleistungen gemeinsam standardisiert zu entwickeln, zu betreiben und allen Behörden zur Nachnutzung zur Verfügung zu stellen.
Welche Produkte kann ich über die DVC beziehen?
Die Deutsche Verwaltungscloud (DVC) umfasst perspektivisch ein umfangreiches Portfolio an Cloud-Services der deutschen Verwaltung. Diese Services müssen bestimmten DVC-Standards (siehe dazu auch Reifegrad) entsprechen und werden Verwaltungen und ihren IT-Dienstleistern in Bund, Ländern und Kommunen über das Cloud-Service-Portal der DVC angeboten.
Was ist das Umsetzungsprojekt DVC?
Die Durchführung und Finanzierung des Umsetzungsprojektes DVC wurde auf der 41. IT-Planungsratssitzung beschlossen. Das Kernziel des Umsetzungsprojektes ist die Definition und die Zusammenstellung eines schrittweise wachsenden Portfolios von Diensten, die über das Cloud-Service-Portal der DVC bereitgestellt werden und von den IT-Dienstleistern der Kommunen, der Länder und des Bundes bezogen und genutzt werden können. Dies wird unter der Gesamtprojektleitung der FITKO gemeinsam mit der govdigital seit Januar 2024 realisiert. Dabei wird, aufbauend auf dem ergänzenden IT-Planungsratsbeschluss 2023/18, eine Koordinierungsstelle (KS) für die DVC schrittweise bis Anfang 2025 eingerichtet. Diese verantwortet langfristig das von govdigital entwickelte Cloud-Service-Portal und übernimmt weitere organisatorische Aufgaben für die DVC. Das Umsetzungsprojekt endet zum 31.03.2025 und geht anschließend über in den Produktstatus des IT-Planungsrats.
Was ist das Cloud-Service-Portal (CSP) der Deutschen Verwaltungscloud?
Das Cloud-Service-Portal der Deutschen Verwaltungscloud ist der zentrale Einstiegspunkt und Marktplatz für Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen und deren IT-Dienstleistern. Hier können Cloud-Services rechtssicher eingestellt, bestellt und verwaltet werden.
Was ist die Koordinierungsstelle der Deutschen Verwaltungscloud?
Im Rahmen des Umsetzungsprojektes der Deutschen Verwaltungscloud wird bei der FITKO eine Koordinierungsstelle eingerichtet, um zukünftig die Weiterentwicklung der Deutschen Verwaltungscloud zu koordinieren. Die Koordinierungsstelle wird im Regelbetrieb ab 1.4.2025 das Cloud-Service-Portal in das Produktmanagement der FITKO überführen und die Weiterentwicklung verantworten. Weitere Aufgabe wird die Koordinierung der Pflege des Servicekatalogs sein.
Fragen zu den Serviceangeboten
Der folgende Abschnitt erklärt, wie die Kosten der Cloud-Services geregelt sind, welche Kriterien das DVC-Reifegradmodell umfasst und welche Anforderungen ein Cloud-Service erfüllen muss, um im Portal gelistet zu werden. Zudem beleuchten wir die Möglichkeiten für öffentliche IT-Dienstleister, Services mit unterschiedlichem Cloudifizierungsgrad anzubieten, sowie die aktuellen Rahmenbedingungen für verwaltungsexterne Anbieter.
Was werden die Services kosten?
Dies ist eine Entscheidung des jeweiligen Anbieters des Service. Das Cloud-Service-Portal der Deutschen Verwaltungscloud selbst wird bis auf weiteres über den IT-Planungsrat finanziert und von der FITKO als Basisinfrastruktur kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Was ist das DVC-Reifegradmodell?
Ziel des Reifegradmodells ist es, Kunden und Anbietern für jeden im Cloud-Service-Portal (CSP) der DVC angebotenen Service eine Orientierung zum Stand der Umsetzung der DVC-Kriterien zu geben. Das Modell beinhaltet Kriterien u.a. zur Sicherheit, digitalen Souveränität, Skalierbarkeit, Automatisierungsgrad etc. des Services selbst sowie der Betriebsplattform und der für den Betrieb verantwortlichen Organisation. Die Einstufung erfolgt aktuell als Self-Assessment der Anbieter und wird durch das DVC-Projektteam plausibilisiert. Neben den Bewertungskriterien gibt es auch Ausschluss- bzw. Minimalkriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Service im CSP angeboten werden darf (z.B. Leistungsort im EWR-Raum oder Schweiz). Für Kunden bietet die Einstufung die Möglichkeit, die angebotenen Services zu vergleichen und zu bewerten, ob der Service für den geplanten Einsatzzweck genutzt werden kann. Die Entscheidung, ob für bestimmte Einsatzzwecke (z.B. im Sicherheitsbereich) höhere Kriterienstufen als Mindestanforderung angesetzt werden sollen oder müssen obliegt dabei ausschließlich dem jeweiligen Kunden. Die Anbieter von Cloud-Services müssen also nicht zwingend bei allen Kriterien die Maximalstufe erreichen, sofern dies für den geplanten Anwendungsfall nicht zielführend ist.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Reifegradmodell.
Können öffentliche IT-Dienstleister auch Services anbieten, die noch nicht vollständig cloudifiziert sind?
Ziel der DVC ist es, einen möglichst hohen Reifegrad der angebotenen Services zu erreichen. Es wird aber auch möglich sein, Services, die noch nicht dem höchsten Reifegrad der Cloudifizierung entsprechen, anzubieten. Wichtig ist jedoch, dass die Minimalkriterien (siehe Reifegradmodell) zur Aufnahme des Services in das Cloud-Service-Portal erfüllt werden.
Ist es möglich, Cloud-Services von verwaltungsexternen Anbietern im CSP anbieten?
Derzeit ist dies nicht möglich. Ob verwaltungsexterne Services zukünftig ins CSP eingestellt werden können, hängt von den technischen, fachlichen, organisatorischen und vor allem rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Diese werden aktuell in einem Konzept geprüft. Eine Entscheidung darüber obliegt den zuständigen Gremien. Aktuell können private Anbieter ihre Services einem öffentlichen Cloud-Service-Integrator bereitstellen, der diese dann unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ins CSP einstellen darf.
Rechtliche Fragen
Die Nutzung des Cloud-Service-Portals der Deutschen Verwaltungscloud unterliegt verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen. In diesem Abschnitt beantworten wir zentrale Fragen zur Bestellung und Bereitstellung von Cloud-Services, den Teilnahmevoraussetzungen für öffentliche und (halb-)öffentliche Stellen sowie den verfügbaren Vertragsmodellen.
Muss ich Mitglied bei govdigital sein, um Cloud-Services zu bestellen bzw. einzustellen?
Die Einstellung von Services ist für alle öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB unabhängig von der Mitgliedschaft bei govdigital möglich. Bei der Bestellung von Services im Cloud-Service-Portal müssen immer die vergaberechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Sofern der Service nicht kostenfrei ist oder der Gesamtwert der Beschaffung nicht unterhalb der für den Kunden geltenden Wertgrenzen ("Bagatellgrenze") liegt, ist bei einem Abruf durch eine öffentliche Stelle regelmäßig das Eingreifen einer anderen vergaberechtlichen Rechtfertigung erforderlich (z.B. bestehende Inhouse-Beziehung) – siehe Frage „Welche Vertragsmodelle zum Bestellen von Cloud-Services gibt es?“
Dürfen auch (halb-)öffentliche Stellen und Gesellschaften über die DVC Cloud-Services bestellen?
Voraussetzung für eine Teilnahme an der DVC ist, dass die jeweilige juristische Person selbst öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB ist. Dies kann auch bei privatrechtlich organisierten Gesellschaften der Fall sein, wenn die Voraussetzungen des § 99 Nr. 2 GWB vorliegen (sog. „funktioneller Auftraggeber“). Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Gesellschaft überwiegend in öffentlicher Hand befindet, durch diese finanziert und/oder sonst kontrolliert wird. Dies kann z.B. der Fall sein bei Stadtwerken, Bädern, Entsorgung, Stadtreinigung, Abwasserbetrieben und Unikliniken, die Voraussetzungen sind allerdings im Einzelfall zu prüfen.
Welche Vertragsmodelle zum Bestellen von Cloud-Services gibt es?
Das Cloud-Service-Portal (CSP) der DVC bietet aktuell zwei Vertragsmodelle an:
Direktvertrag: Der Kunde geht nach der Bestellung einen Vertrag direkt mit dem Anbieter ein. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn der Kunde eine Inhouse-Beziehung gemäß § 108 GWB zum Anbieter hat. Darüber hinaus ist ein Direktvertrag bei unentgeltlichen Services sowie bei Unterschreiten bestimmter vergaberechtlicher Wertgrenzen („Bagatellgrenzen“) möglich.
Umklappvertrag: Ein Umklappvertrag ist möglich, wenn sowohl Anbieter als auch Kunde jeweils eine Inhouse-Beziehung gemäß § 108 GWB zur govdigital eG haben. Die Inhouse-Beziehung kann dabei auch mittelbar in Form einer „Inhouse-Kette“ bestehen, z.B. vermittelt über einen öffentlichen IT-Dienstleister.
Siehe zu den Vertragsmodelle auch die jeweiligen Begriffsbestimmungen in den CSP-AGB. Eine Übersicht über mittelbare und unmittelbare Inhouse-Verhältnisse und die regionale Abdeckung der govdigital bis in die Kommunen finden Sie hier.
Über die o.g. Voraussetzungen hinaus kann der Anbieter ergänzende Beschränkungen des Kundenkreises je Vertragsmodell im jeweiligen Service-Offering vornehmen (siehe entsprechendes Feld „Kundenkreis“). Der Anbieter muss sicherstellen, dass er berechtigt ist, die Leistungen dem definierten Kundenkreis bereitzustellen (siehe Ziffer 6.2 CSP-AGB).